Kiesabbau: Austritt aus dem Regionalverband Ruhr (RVR) ändert nichts an der Ausgangslage Unabhängig von der ausführenden Planungsbehörde, Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) zu Abgrabungsmengen und -zeiträumen müssen zwingend umgesetzt werden. Jetzt weiterlesen