Das sagt das RVR-Landesgesetz und die Verbandsordnung
„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Deshalb könne er auch Frau Trick nur raten, mal ins RVR-Gesetz zu schauen“, klärt SPD-Kreisvorsitzender René Schneider auf. Das Landesgesetz regelt in Paragraf 3: „Zur Finanz- und Vermögensauseinandersetzung bei Kündigung legt die Verbandsordnung die allgemeinen Regeln fest. Diese hat einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der verbleibenden Mitglieder und den Interessen des ausscheidenden Mitglieds zu gewährleisten.“ Schaue man danach in die Verbandsordnung ist die Sache schnell klar. Dort wird in Paragraf 19 nämlich das Prozedere genau beschrieben: Das Reinvermögen des gesamten RVR wird bewertet und der Kreis wäre daran im Verhältnis seiner Verbandsumlage beteiligt. Und weiter: „Von dem anteiligen Reinvermögen ist das ihr zufließende, d. h. das auf dem Gebiet der austretenden Körperschaft gelegene und im Zuge der Auseinandersetzung in deren Eigentum übergehende Vermögen des RVR abzuziehen.“
Drüten und Schneider apellieren: „Antrag zurückziehen – „Wexit“-Chaos verhindern!“
„Damit ist die Sache vollkommen klar“, schließt Gerd Drüten und verweist zudem darauf, dass laut RVR-Verbandsordnung auch bereits gemeinsam eingegangene Beschlüsse fortzuführen sind. Das schließt die finanzielle Beteiligung daran ein. „Mit jedem Tag wird klarer, dass die schwarz-grün-gelbe-Kooperation im Kreis bei Antragstellung nicht annähernd überblickt hat, was sie da tut“, sagt René Schneider. Beide SPD-Politiker appellieren deshalb nochmals, den Wexit-Antrag zurückzuziehen, bevor es wie beim Brexit zu einem völlig unbedachten und unkontrollierten Austritt komme.
Antworten des Landrats und der Verwaltung im Kreisausschuss und im Kreistag
Angesichts der Unterstellungen seitens der Grünen-Kreistagsfraktion an die Adresse von Drüten („Halbwahrheiten“, „Taschenspieler-Tricks“, „gezinkte Karten“) ist es nicht verwunderlich, dass die lokale online-Presse aktuell titelt: „Der Ton im Streit um die RVR-Austrittspläne wird schärfer“.
Um Licht ins Dunkel der widersprüchlichen Gesetzesauslegungen zu bringen, hat die SPD Kreistagsfraktion nun in einer Anfrage mehrere Fragen zum Thema Finanz- und Vermögensauseinandersetzung an die Verwaltung und an den Landrat selbst gestellt.
Man darf in der Kreisausschusssitzung am 28. sowie in der Kreistagssitzung am 31. März 2022 mit Recht gespannt sein auf die Antworten des Landrates und der von ihm geführten Verwaltung.