Großes Unverständnis, dass Heilpraktiker trotz anhängigem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, weiter im Kreis Wesel praktizieren darf

Gertrud Seel
Gertrud Seel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion Wesel

„Das darf doch nicht wahr sein!“ – die SPD-Fraktion im Weseler Kreistag bringt ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass der Heilpraktiker, gegen den wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, weiter im Kreis Wesel praktizieren darf

Die Kreisverwaltung hatte im Sozialausschuss klargestellt, dass der in Moers ansässige Heilpraktiker die Untersagung seiner Tätigkeit vor Gericht habe aufheben lassen. Somit kann die entsprechende Verfügung des Kreises Wesel nicht umgesetzt werden.

Gleiches gelte auch für den Kreis Viersen, der bereits erfolglos gegen den Gerichtsbescheid Beschwerde eingereicht hat – die des Kreises Wesel läuft noch.

„Solange unklar ist, ob der Mann in einem „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen seinen Patienten den nicht zugelassenen Wirkstoff „3-Bromopyruvat“ verabreicht haben soll und deswegen einige Menschen gestorben sein sollen, ist es ein Skandal, dass der ‚Heilpraktiker‘ weiter praktizieren darf“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Gertrud Seel, fordert politische Konsequenzen.

Bundestag die Bundesregierung müssen endlich das Heilpraktikergesetz – es stammt aus dem Jahr 1939 – novellieren. „Wir brauchen neue, klare Vorgaben für die Genehmigung, Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über die Heilpraktiker“, unterstrich Seel. Nur so könne man die Bevölkerung vor den schwarzen Schafen unter der Heilpraktikerzunft schützen.

Der Kreis Wesel war zuvor auf Grundlage von mehrfachen gesundheitstechnischen und juristischen Überprüfungen zu der Einschätzung gekommen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich keine rechtliche Handhabe für eine Untersagung der Tätigkeit des umstrittenen Heilpraktikers besteht. Die Bezirksregierung hatte dagegen eine Untersagungsverfügung im Kreisgebiet Wesel gegen den Heilpraktiker in der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter als „ermessensgerecht“ bewertet und den Kreis angewiesen, diese umzusetzen.