
Es sei kein Standpunkt, auf das Bundesberggesetz zu verweisen, um sich anschließend nach außen hin offen für eine Schiedsstelle zu gerieren, für die man aber eigene Bedingungen aufstelle, kritisiert die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Gabriele Wegner.
Denn das Bundesberggesetz schütze ausschließlich die Unternehmen und garantiere keine gleichberechtigte Position der Salz- und Kalibergbaugeschädigten in rechtlichen Fragen. Das habe sich schon beim Steinkohlebergbau erwiesen – und gelte in gleichem Maße für die Betroffenen des Salzbergbaus.
Dass die Regularien des Steinkohlebergbaus nicht auf den Salzbergbau anwendbar sind und die Vergabe von Gutachten wegen zu geringer Schadenssummen von vornherein auszuschließen sind, betrachtet Wegner als vorgeschobenes Argument.
"Das ist ihre Strategie, um den Betroffenen von vornherein die Möglichkeit zu nehmen, Ihre Interessen gleichberechtigt einzubringen", so Wegner. Der Steinkohlebergbau habe das vor Jahren vor der Einrichtung "seiner" Schiedsstelle auf ähnliche Weise versucht – und habe eingesehen, dass ein gegenseitiges Einvernehmen letztendlich doch der bessere Weg ist.
Das Unternehmen sollte nicht darauf warten, bis "alle im Salzbergbau im Kreis Wesel tätigen Unternehmen mit im Boot" bei der Einrichtung der Schiedsstelle sitzen, sondern eine Vorbildfunktion einnehmen, so die SPD-Politikerin. Dieser Dynamik könnten sich dann auch andere Unternehmensbeteiligte wie cavity nicht entziehen. "Letztlich geht auf die Dauer kein Weg ohnehin daran vorbei, dass sich die Unternehmen und die von den Auswirkungen des Salzbergbaus betroffenen Bürgerinnen und Bürger an einen Tisch setzen", ist Wegner von der Einsichtsfähigkeit der Verantwortlichen überzeugt.
Es müsse eine Schiedsstelle für Salzbergbau-Geschädigte kommen, um dieses Problem fair für alle Beteiligten zu lösen. Über die Ausgestaltung einer solchen Schiedsstelle könne man sicher offen reden – allerdings ohne irgendwelche Vorbedingungen. "Und es macht Sinn, aufgrund der bereits bestehenden Erfahrungen diese Schiedsstelle an die Schiedsstelle für Steinkohlebergbau-Geschädigte anzugliedern."