
Die Fraktion der Grünen hatte am vergangenen Dienstag im Landschaftsverband Rheinland beantragt, 93,7 Mio. Euro Mehreinnahmen des LVR durch Senkung der Umlage an die Mitgliedkörperschaften weiterzuleiten.
Dieser Antrag wurde in der Landschaftsversammlung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Grünen waren vor der Abstimmung noch aufgefordert worden, ihren Antrag zurück zu ziehen, da vor der Abstimmung die LVR-Dezernentin Rente Hötte noch einen Bericht über die aktuelle Entwicklung zum Doppelhaushalt des LVR gegeben hatte.
Insbesondere kommen Tarifentwicklungen der freien Wohlfahrtspflege zum Tragen, die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 nicht zu erwarten waren. Für 2016 wird mit einem Mehraufwand von max. 79 Mio. €, für 2017 von einem Mehraufwand von 107 – 130 Mio. € gerechnet.
Von 2009 bis 2014 sank das Eigenkapital des LVR von 20,6 % auf 12,1 %. 218 Mio. Eigenkapitalverzehr fand zu Gunsten der kreisfreien Städte und Kreise im LVR statt. Einem weiteren Abbau der Ausgleichsrücklage wird die Finanzaufsicht nicht zustimmen.
„Daher ist es vollkommen unverständlich, dass die Grünen diesen Antrag eingebracht hatten. Den konnte man nur ablehnen“, sagt Peter Kiehlmann, Fraktionsvorsitzender der SPD Kreistagsfraktion und Mitglied in der LVR Versammlung.
Für ein Musterstreitverfahren mussten Rücklagen gebildet werden. Die Kosten für das Einheitslastenabrechnungsgesetz erhöhen sich für 2016 um rd. 3,9 Mio. €. Weitere finanzwirtschaftliche Risiken stecken in den Gesetzentwürfen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz sowie zum Inklusionsstärkungsgesetz, die sich zurzeit in der Beratung befinden. Die Gesetzesvorhaben können zu weiteren finanziellen Belastungen der kommunalen Familie führen.
Der LVR betreibt seit Jahren Haushaltskonsolidierung. „Damit können wir aber die Steigung der Fallzahlen und höhere Kosten durch Gesetzesvorhaben nicht kompensieren. Die kommunale Familie muss deutlich von Transferkosten entlastet werden. Und dies liegt in der Verantwortung von Land und Bund“, sagt Kiehlmann.