
Die SPD-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, den zwanzigprozentigen Personalkostenzuschuss für die Schwangerschaftskonfliktberatung vollständig weiter zu gewähren. Einen entsprechenden Antrag (s. Anlage) hat die Fraktion jetzt für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz gestellt. (s. dazu auch beigefügten Artikel der AWO)
Mit der von CDU, Grünen und FDP/VWG geforderten Halbierung bestehe die große Gefahr, dass man das gesetzlich gebotene Angebot einer Schwangerschaftskonfliktberatung flächendeckend, plural und vor allem wohnortnah im Kreis Wesel nicht mehr aufrechterhalten kann, unterstrich die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Gertrud Seel.
Denn es sei fraglich, ob die Träger die wegfallende Unterstützung in irgendeiner Form – durch Spenden oder andere Zuschüsse – kompensieren können.
Das würde bedeuten, dass Frauen und Familien, die sich in einer echten Konfliktsituation befinden – ob nun im Falle eines Abbruchs, eines Kindstods oder einer Fehl-oder Totgeburt – auf Bera-tungsangebote in Duisburg, Düsseldorf, Kleve oder sogar Leverkusen zurückgreifen müssen.
„Das kann doch nicht allen Ernstes politischer Wille sein, Menschen in einer solch‘ belastenden Lage noch auf solche Wege zu zwingen – Wege, die außerdem für sozial Schwache eine echte finanzielle Belastung darstellen“, ergänzt Seels Stellvertreterin Martina Waggeling. Und Duisburg habe schon signalisiert, dass man schon so überlastet ist, dass man für die Betroffenen aus dem Kreis Wesel die Beratungen wohl nicht durchführen kann.
Paragraph vier des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regele, dass Schwangere in angemessener Entfernung zu ihrem Wohnort eine Beratungsstelle aufsuchen können. Ein weiteres Problem: die Anträge für die Stiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens dürfen nur in Bera-tungsstellen am Wohnort der Antragstellerin gestellt werden, so dass allein dafür schon Bera-tungsstellen außerhalb des Kreises nicht in Frage kommen.
„Die Betroffenen haben den Anspruch darauf, dass sie ihre gesetzlich garantierten Rechte tat-sächlich auch wahrnehmen können – für eine wohnortnahe und angemessene Schwangerschafts-konfliktberatung“, so Seel und Waggeling. Dieses Angebot ohne Not zu gefährden, sei nicht im Sinne der Menschen.