
Im Zuge des Berichtswesens wird unter TOP 7 des Ausschusses für Umwelt und Planung am 16.09.2105 zum Produkt 13.02.01 „Natur und Landschaft“ über höhere Fallzahlen insbesondere "wegen der deutlich gestiegenen Anträge auf Umbruch von Dauergrünland in 2015" berichtet, was grundsätzlich gemäß des Grünlandumbruchsverbots nicht zulässig ist.
Die SPD-Fraktion bittet dazu in der o. g. Ausschusssitzung um nähere Informationen zu den Hintergründen:
1. Auf welchen Grundlagen werden die Anträge gestellt und ein Umbruch von Dauergrünland genehmigt? Nach welchen Kriterien erfolgt dies? Wie könnte ggf. der Kreis Wesel gegensteuern?
2. In welcher Flächengröße wurde der Umbruch von Dauergrünland genehmigt? Sind dafür Ersatzflächen im Kreis Wesel zu schaffen, d. h. wird der Verlust von Dauergrünflächen insgesamt kompensiert?