
Das "Regelungspaket" der Bundesregierung zum Thema Fracking umfasst
•den Gesetzentwurf des Bundes-Umweltministeriums zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Fracking-Technologie,
•den Gesetzentwurf des Bundes-Wirtschaftsministeriums zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung und
•eine Verordnung des Bundes-Wirtschaftsministeriums zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie.
Danach darf die Fracking-Technologie beispielsweise in Wasser- und Naturschutzgebieten nicht angewendet werden.
Ab 2018 könnten grundsätzlich Genehmigungen für unkonventionelles Fracking in Deutschland erteilt werden.
Es stellt sich die Frage, ob der Kreis Wesel – nachdem nun diese Gesetzentwürfe vorliegen – Einfluss auf die weitere Gesetzgebung nehmen kann, z.B. über den Landkreistag.
Weiterhin ist zu klären, ob der Kreis Wesel die z. B. über die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die die Firmen erstellen lassen müssten, informiert wird und bei der Erteilung oder Versagung der Genehmigung mitwirken kann.
Die Verwaltung wurde gebeten, so folgenden Sachverhalten/Fragen Stellung zu nehmen:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, das sogenannte "Regelungspaket" zum Fracking, das die Bundesregierung am 01.04.2015 verabschiedet hat, vorzustellen (inhaltliche Zusammenfassung).
2.Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für das Gebiet des Kreises Wesel oder könnten sich ergeben, wenn die Gesetzentwürfe des "Regelungspaketes" in dieser Form beschlossen würde:
– Wo genau wäre danach Fracking im Kreis Wesel zulässig, wenn dieses Ge-setz in Kraft tritt?
– Die Verwaltung wird beauftragt, in dieser oder der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung einen Plan vorzustellen, auf dem erkennbar ist, wo Fracking ausgeschlossen und wo es möglich wäre (auf der Basis der Gesetzentwürfe).
3.Können Kreistag und Verwaltung noch in irgendeiner Form Einfluss auf die Anwendung der Fracking-Technologie im Kreis Wesel nehmen, wenn die Gesetzentwürfe in dieser Form beschlossen werden?