Wie weit sind die Maßnahmen aufgrund der Wasserrahmenrichtlinien der EU im Kreis Wesel

Gabriele Wegner
Gabriele Wegner, Umweltpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion Wesel

Die SPD-Fraktion im Kreis Wesel beantragt im Umwelt- und Planungsausschuss einen Bericht über die geplanten Maßnahmen im Rahmen der WRRL im Kreisgebiet:

1. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen stellt der WRRL-Umsetzungsfahrplan des Landes NRW für den Kreis Wesel dar?

2. Wie ist der Stand der Bearbeitung im Vergleich zum Zeitplan der EU-Richtlinie?
(Welche Maßnahmen wurden bereis abgeschlossen? Welche werden in den nächsten Jahren durchgeführt?)

3. Wie ist der Stand der Planung und der Umsetzung insbesondere bei der Issel?

4. Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel im Rahmen der WRRL, die in den Kreis Wesel geflossen sind bzw. in welcher Höhe sind bzw. werden für unser Kreisgebiet Fördermittel-Anträge gestellt?

Erläuterung:
"Wasser ist keine übliche Handelsware,
sondern ein ererbtes Gut,
das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."
(Erster Erwägungsgrund der Wasserrahmenrichtlinie)

Die Wasserrahmenrichtlinie gilt flächendeckend für alle Gewässer Europas – für
Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasser unabhängig von deren Nutzung.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, ursprünglich ein Rahmengesetz, wurde 2002 an die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahre 2000 angepasst. Seit der Föderalismusreform regelt der Bund das Wasserhaushaltsrecht abschließend, derzeit rechtsgültig ist das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz wird die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Pflichtaufgabe.

Nach §§ 27 bis 31 WHG sind Gewässer so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer erreicht wird. Im Weiteren werden im WHG Regelungen gemäß §§ 33 bis 34 für die Mindestwasserführung und die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer formuliert.

Entsprechend § 47 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.

Die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer und das Grundwasser sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen. Fristverlängerungen über 2015 hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen höchstens zweimal für einen Zeitraum von jeweils sechs Jahren zulässig.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie(Richtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000) ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten. Aufgrund der unterschiedlichen natürlichen Gegebenheiten innerhalb der Mitgliedstaaten beschränkt die Richtlinie sich darauf, Qualitätsziele aufzustellen und Methoden anzugeben, wie diese zu erreichen und gute Wasserqualitäten zu erhalten sind.

Grundsätzliches Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource. Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, dem natürlichen Zustand hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und hinsichtlich des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers in einem vorgegebenen Zeitrahmen möglichst nahe zu kommen.
– Bewirtschaftung und Schutz der Gewässer in Flussgebietseinheiten, losgelöst von Verwaltungsgrenzen
– Integrierter Gewässerschutz, der sowohl Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete umfasst
– Verbindliche Qualitätskriterien auch für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Gewässer
– Technischer Standard der Abwasserreinigung (best-verfügbare Technologie unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation)
– Transparente Darlegung der Gewässernutzungen sowie der Möglichkeiten und Restriktionen von Gewässer verbessernden Maßnahmen
– Intensiver Dialog über regionale und fachliche Grenzen hinweg; aktive Beteiligung interessierter Stellen
– Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit

Der ambitionierte Zeitplan für die Umsetzung sieht vor, dass der gute Zustand der Gewässer bis 2015 erreicht wird.
Ende 2009 – Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrogramm,
Ende 2012 – Vorlage eines Berichtes über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen
Ende 2015 – Maßnahmenprogramme für die nächsten sechs Jahre, sofern die
Ziele noch nicht erreicht wurden.

Die SPD-Fraktion möchte nunmehr wissen, welche Ziele im Kreis Wesel verfolgt bzw. erreicht wurden oder werden.