
Mit dem Rückzug aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat sich der Bund fahrlässig verhalten. Die Ergebnisse der Arbeit zeigen deutliche Erfolge auf. Es bedarf einer kontinuierlichen Fortsetzung dieser Arbeit.
Das Land NRW hat sich bereit erklärt, für weitere 3 Jahre einen finanziellen Beitrag zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit auf dem erreichten Niveau zu leisten, auch um die betroffenen Kinder nicht wieder zurücklassen zu müssen. Das reicht aber nicht aus. Letztlich wird über die Eigenanteile – im Kreis Wesel sind das 40 % der Kosten – die Verantwortung auch an dieser Stelle wieder auf die kommunale Ebene ver¬schoben, die diese Belastungen nicht mehr verkraften kann.
Gerade Städte und Gemeinden mit Schulen in Stadtvierteln mit vielfältigen sozialen Problemen sind hier finanziell überfordert und können die Anschlussfinanzierung kurzfristig nicht gewährleisten.
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt daher im Kreistag am 26. März 2015 folgenden Beschluss herbeizuführen:
1.Der Kreistag Wesel fordert den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen auf, perspektivisch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die örtlichen Schulträger verlässliche und dauerhafte Strukturen der Schulsozialarbeit auf¬bauen und erhalten können.
2.Um die Finanzierung und damit lückenlose Fortsetzung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufgebaute Schulsozialarbeit kreisweit zu gewährleisten und Schulen sowie befristet beschäftigte Schulsozialarbeiter/-innen Planungs¬sicherheit für das Schuljahr 2015/2016 zu ermöglichen, erfolgt die Finanzie¬rung des kommunalen Anteils für ein Jahr aus dem umlagefinanzierten Kreis¬haushalt.
3.In diesem Jahr ist eine Lösung mit dem Land und/oder dem Bund zur Finanzie¬rung der erforderlichen Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Ziel ist eine schulträgerfinanzierte Schulsozialarbeit, wofür das Land entsprechende Mittel zur Verfügung stellt bzw. der Bund die Finanzierung in seiner Verantwortung aufgebauten Schulsozialarbeiterstrukturen sicherstellt.
4.Der Kreis Wesel finanziert den kommunalen Anteil zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für das Schuljahr 2015/2016. Sollte bis dahin keine Lösung für eine landes-/bundesfinanzierte Schulsozialarbeit vorliegen, müssen die örtlichen Schulträger aus eigener Kraft die erforderlichen Eigenanteile aufbringen. Anderenfalls werden sie – trotz des nachweislichen Bedarfs – die bewährten Strukturen zurückfahren müssen.
Grundsätzlich gilt: Es kann kein Automatismus der Verlagerung finanzieller Lasten für sozial dringliche Aufgaben vom Bund, auf das Land und letztlich auf die Städte und Gemeinden zugelassen werden.