
Der Satzungentwurf für die künftigen Elternbeiträge zum Besuch einer Kindertagesstätte bzw. zur Kindertagespflege in Zuständigkeit des Kreisjugendamtes sieht vor, anstelle der bisher geltenden Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder künftig einen reduzierten Beitrag von 25 % für das 2. Kinder einer Familie zu erheben.
Die SPD ist der Auffassung, dass inbesondere junge Familien, die sich für Kinder entscheiden, nicht zusätzlich belastet werden dürfen.
Daher beantragt sie, die geltende beitragsfreie Regelung fortzuführen.
Anbei der Antrag.