Zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Verteilung der Soziallasten im Kreis Wesel

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt den parteiübergreifenden Kreistagskompromiss beim Thema Soziallasten für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Jahre 2013 und 2014.

Es sei vernünftig, dass die Kreisverwaltung jetzt das Gespräch mit den dreizehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden suchen wird, um bei der Beteiligung an den Kosten für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden eine vernünftige Lösung herbeizuführen, sagte der SPD-Kreisfraktionsvorsitzende Peter Kiehlmann. Der Verwaltungsvorschlag dazu sei sachgerecht.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die dazu mehrheitlich vom Kreistag – gegen die Stimmen der SPD – im September 2012 beschlossene Satzung verworfen. Sie sah eine 15-prozentige Kostenbeteiligung der Städte Moers, Wesel, Dinslaken, Voerde und Kamp-Lintfort für die Grundsicherung für Arbeitssuchende vor, die dagegen jetzt erfolgreich geklagt haben.

„Die SPD-Fraktion fühlt sich in ihrer damaligen Position ausdrücklich bestätigt“, so Kiehlmann. Es sei falsch, das Solidarprinzip zwischen den kreisangehörigen Kommunen aufzubrechen. Ein Miteinander von kleinen und großen Städten und Gemeinden sei von jeher ein großes Anliegen der SPD im Kreis Wesel.

Außerdem würden sich die größeren Kommunen dann auf lange Sicht hin überlegen, weiterhin in sozialen Wohnungsbau auch für die Betroffenen zu investieren, wenn sie zur gleichen Zeit mit weit höheren Soziallasten konfrontiert sind und damit wichtige Finanzressourcen verlieren.

„Das kann nicht im Sinne der Beteiligten sein“, so Kiehlmann. Und auch wenn es in den Gesprächen mit den Kommunen jetzt zu einem vernünftigen Lastenausgleich kommt, wird der Kreis aufgrund des kurzsichtigen Beschlusses von 2012 trotzdem Ertragsausfälle zu verkraften haben.

All diese Aspekte habe die politische Konkurrenz im Kreis damals einfach nicht ausreichend durchdacht, ist der SPD-Politiker von dem Kurs seiner Partei überzeugt. „Die SPD bleibt bei ihrer verantwortungsvollen Politik, sachgerechte Finanzpolitik und ausgleichende Sozialpolitik klug miteinander zu verbinden – zum Wohle des Kreises.“