Kein Fracking in NRW

Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auf das antiquierte Bergrecht hingewiesen, in dem das Aufsuchen von Bodenschätzen definiert ist. Da das Aufsuchen von Erdgas mit der Fracking-Methode in diesen Bereich fällt, kommt es immer wieder zu Genehmigungen nach dem Bergrecht. Die Claims sind ja bereits abgesteckt und aufgeteilt unter den Großkonzernen im Energiebereich.

Wir bleiben bei unserer Haltung, Fracking grundsätzlich abzulehnen. Sollte ein Modellversuch gestartet werden, dann nicht in NRW sondern in Baden-Württemberg.