Hierbei sind u. a. folgende Punkte zu regeln:
– Kompetenzverteilung zwischen Gesellschafter – Geschäftsführung – Aufsichtsrat – Beirat – evtl. Fachausschüsse
– Entscheidungskompetenz und Konsensfindung bei Neuansiedlungen
– Entscheidungskompetenz und Konsensfindung bei der Einstellung des Spitzenpersonals der Gesellschaft
– Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrates
– Größe und Besetzung eines Beirats
– Funktion und Zusammensetzung eines Fachausschusses
– Einbringung des Stadthafens Wesel, hier insbesondere: Übernahme und Sicherung der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen (Stichwort Kaimauer)
3. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung externen Sachverstandes, Entwicklungsziele zu definieren und einen Verfahrens- und Zeitvorschlag für den Prozess zur Suche und Auswahl eines strategischen Partners zu erarbeiten.
4. Erst nach der Entscheidung über die Einbeziehung eines strategischen Partners wird über die Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung entschieden.
5. Die mögliche Einbeziehung privater Partner erfolgt erst nach Gründung der neuen Gesellschaft.