Kommunalverfassungsbeschwerde gegen des Gemeindefinanzierungsgesetz NRW

Daher stellen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die VWG für die Kreistagssitzung am 25.03.2010 folgenden Antrag:

Der Kreistag beschließt, Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 des Landes NRW zu erheben und die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung zu beauftragen. Die Verwaltung soll ferner beauftragt werden, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, von Land und Bund eine angemessene Finanzausstattung einzufordern.

Wegen der Dringlichkeit im Interesse der kommunalen Finanzsituation sowie des erforderlichen Vorlaufs zur Klagevorbereitung sollte eine entsprechende Beschlussfassung bereits im März und nicht erst mit Verabschiedung des Kreishaushaltes 2010 im Juni erfolgen.