Fristverlängerung für geduldete Flüchtlinge

Die im Sommer 2007 beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährige geduldete Flüchtlinge sollte die sogenannte "Kettenduldung" abschaffen und den tausenden AusländerInnen, die seit vielen Jahren bei uns leben, eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geben. Nun läuft zum 31.12.2009 die Frist der überwiegend afu Probe erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus. Bis dahin sollen die AntragstellerInnen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbsarbeit sicher können. Gelingt dieser Nachweis nicht, verlierensie ihren Aufenthaltsstatus und fallen wieder in den Status der Duldung zurück.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu vertreten haben, die meisten der potenziell Büngünstigten die Anforderunge nicht erfüllen können, zum einen aufgrund der hohen Einkommensgrenzen, zum anderen aufgrund der verschärften Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Förder- und Qualfizierungsprogramme wurden leider erst so spät angeboten, dass diese Hilfen nicht mehr fristgerecht greifen können. So konnten bislang nur ca. 25 % der Geduldeten in NRW einen dauerhaften Aufenthaltsstatus nach der Altfallregelung erhalten. Darüber hinaus können ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Menschen die Anforderungen überhaupt nicht erfüllen. Für diese Personengruppe müssen humanitäre Kriterien eingefügt werden, um ihnen eine faire Chance zu bieten.

Auch die Ausländerbehörden dürfen bis zum Ende des Jahres nicht im Ungewissen gelassen werden. Eine Abschiebung der verbleibenden Geduldeten wird weder aus rechtlichen noch aus humanitären Gründen möglich sein.

Es muss eine Lösung gefunden werden, die der Absicht der Bleibrechtsregelung gerecht wird und vielen langjährig hier lebenden Flüchtlingen eine sichere Perspektive bietet.