Vor dem höchsten Gericht des Landes wurde der von Innenminister Ingo Wolf (FDP) auf den Tag der Europawahl festgelegte Kommunalwahltermin gekippt. Die Verfassungsrichter sahen den langen Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen dem vorgesehenen Wahltag und dem Beginn der neuen Wahlperiode als verfassungswidrig an.
Nie zuvor wurde in NRW die Demokratie derart zum Spielball parteipolitischer Interessen einer Landesregierung.
Erst wurde die Stichwahl für die direkt zu wählenden (Ober-)Bürgermeister bzw. Landräte abgeschafft – einmalig in Deutschland. Dann sollten Europa- und Kommunalwahlen zusammengelegt werden, obwohl die Termine für die Kommunal- und Bundestagswahl weit näher zusammen liegen. Man kann nur daraus schließen, dass CDU und FDP die erfahrungsgemäß hohe Wahlbeteiligung bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl nicht wollten. Was ist das für ein Demokratieverständnis?
„Ein zusätzlicher Wahltermin kommt einem gigantischen Steuergeld-Vernichtungsprogramm gleich,“ betont Fischer. „wofür es keine vernünftigen Argumente gibt“!