Familien mit geringen Einkommen entlasten

„Gerade bei geringem Einkommen fällt es den Familien oft schwer, den Elternbeitrag zu finanzieren. Im ungünstigen Falle ist dies gar der Grund, das Kind überhaupt nicht in einer Kindertageseinrichtung anzumelden.“, so Fischer weiter.

Der Kreistag Wesel hatte noch im Sommer 2008 in einer gemeinsamen Resolution an die Landesregierung festgestellt, dass mit KiBiz und dem zusätzlichen Betreuungsangebot für unter Dreijährige erhebliche Mehrkosten für die Jugendhilfeträger, also die Kommunen, verbunden sind.
Folgerichtig forderte der Kreistag in seiner Resolution die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf,
1.die finanziellen Mehrkosten (einschließlich der Wiedereinführung des Elternbeitragsdefizitausgleichs) zu übernehmen und
2.die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mindestens ein Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt wird.
Bildung ist Ländersache und daher auch vom Land zu finanzieren. Die vom Kreistag erhobenen Forderungen sind nach wie vor berechtigt und das Land Nordrhein-Westfalen darf nicht aus seiner finanziellen Verantwortung entlassen werden.

Die Kreisjugendamtsgemeinden bezahlen über die differenzierte Jugendamtsumlage ihren Anteil für die Kindertageseinrichtungen. Ihre Bereitschaft für die Kindertageseinrichtungen mehr Geld aufzuwenden ist daher sehr zu begrüßen.
Aus Sicht der SPD erscheint die Entlastung bei den höheren Einkommensstufen – so wünschenswert sie nach dem zuvor gesagten ist – nicht prioriär.

Im Kreisjugendamtsbezirk werden bis zu einem Jahreseinkommen von 15.000,- € keine Elternbeiträge erhoben. Diese Einkommensgrenze soll angehoben werden. Unabhängig vom Einkommen werden Geschwisterkinder, die zeitgleich eine Kindertagesstätte besuchen, ebenfalls beitragsfrei gestellt. Derzeit werden für insgesamt 27 % der Kinder im Kreisjugendamtsbezirk keine Elternbeiträge erhoben.