Ergebnisse aus der Haushaltsklausur 2009

SPD-Kreistagsfraktion Wesel
SPD-Kreistagsfraktion

Des Weiteren will die SPD-Kreistagsfraktion die Kreiskommunen bei der Kreisumlage entlasten.
Erstmals wurde der Haushalt nach den Regularien des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. "Wir haben den Haushaltsentwurf auf „Herz und Nieren“ durchleuchtet.", so Hellmut Fischer, Vorsitzender. Nach den Haushaltsberatungen sind wir zuversichtlich, dass wir unser Ziel, auf eine Erhöhung bei der Kreisumlage zu verzichten, erreichen werden.

Als sich höhere Einnahmen (höhere RWE-Dividende, höhere Schlüsselzuweisungen) und geringere Aufwändungen bei der Landschaftsumlage sowie Minderbelastungen im Sozialetat abzeichneten, forderte die SPD-Kreistagsfraktion bereits Ende Januar diese Entlastung vollständig zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden.
Im Zuge der NKF-Umstellung des Kreishaushaltes sind die möglichen Entlastungen für die Kommunen zu nutzen.

„Ein gemeinsamer Tarif des Verkehrsverbundes Rhein- Ruhr (VRR) und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) soll möglichst kurzfristig im Kreis Wesel eingeführt werden!“, fordert die SPD-Kreistagsfraktion auf ihrer diesjährigen Haushaltsklausur. Bekanntlich gehören nur Teile des Kreises Wesel zum Tarifgebiet des VRR.

„Damit muss nun Schluss sein. Das Pendeln im Kreis Wesel soll endlich einfacher und die Tarifgrenzen überwunden werden.“, so Hellmut Fischer.

„Tausende Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Wesel pendeln täglich zu ihren Arbeitsplätzen ins Ruhrgebiet. Ein einheitliches, kostengünstiges und gut strukturiertes Tarifsystem steigert die Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebotes. So kann der öffentliche Personennahverkehr zu einer umweltverträglichen Alternative zum Individualverkehr werden.“

Die VGN und der VRR sind gefordert, hier eine Einigung herbeizuführen.

Die SPD wird einen Antrag einbringen, den Verwaltungsrat der Sparkasse am Niederrhein aufzufordern, die Bildung von nicht-handelbarem Trägerkapital abzulehnen und keine Schritte in diese Richtung einzuleiten.

In dem neuen Sparkassengesetzes des Landes NRW findet sich nach wie vor das Einfallstor für eine mögliche Privatisierung der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen. Die sogenannte Präzisierung des Begriffes "Trägerkapital" verbessert den Regierungsentwurf nicht. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diese kritisch hinterfragen wird.

Da eine mögliche Einführung von Trägerkapital bei der Sparkasse am Niederrhein keinen erkennbaren Nutzen hätte, soll der Verwaltungsrat aufgefordert werden, von dieser gesetzlichen Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.