Wassersport bei der Neugestaltung des Lippeverlaufs berücksichtigen

Der Umwelt- und Planungsausschuss des Kreises Wesel hat in seiner letzten Sitzung am 12.11.2008 zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Verlegung und Umgestaltung der Lippemündung im Bereich der Lippebrücke (B 58) zur Regulierung des Abflusses der Lippe eine Sohlgleite errichtet wird. Diese hat die Aufgabe, den Wasserstand im östlichen Teil der Aue anzuheben. Verständlicherweise hatte am 25.09.2008 die Kreisverwaltung Wesel in Gesprächen die Anlage einer Bootsgasse und eines befestigten Weges für das Umtragen von Booten zugestimmt.

Nun muss gewährleistet werden, dass die Wassersportvereine weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Sport dort auszuüben.