NRW soll ein beitragsfreies Kindergartenjahr ermöglichen

Resolution der SPD-Kreistagsfraktion zur Elternbeitragssatzung für die Jugendamtsgemeinden des Kreises Wesel auf der Grundlage des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt für die nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages im März d. J. folgende Resolution zu beschließen:

Das am 24.10.2007 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete neue Kindergartengesetz wird seinem Anspruch, ein Kinderbildungsgesetz zu sein, nicht gerecht. Vielmehr ist es ein Spargesetz, das viele Verlierer hat. Zu den Verlierern gehören

 die Kinder, weil ein Ausbau der Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in weite Ferne gerückt ist. Stattdessen wird insbesondere durch die Verschlechterung der Betreuungsrelation (Wegfall der kleinen altersgemischten Gruppe. Wegfall der zusätzlichen Fachkraft in Einrichtungen im sozialen Brenn-punkt) die Qualität frühkindlicher Bildung sinken.

 die Eltern, weil insbesondere der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Gesetz kontingentiert bleibt und damit nicht bedarfsgerecht sein wird. Die verschiedenen Buchungszeiten lassen kaum Spielräume für atypische Betreuungszeiten.
Das Land NRW legt seinen Kostenanteil fest und überlässt den Kommunen und Eltern die finanziellen Risiken. Entweder übernimmt die Kommune die Mehrbelastungen – ist sie dazu nicht in der Lage – müssen die Elternbeiträge drastisch erhöht werden. Das führt zu großen Unterschieden der Elternbeiträge in verschiedenen Kommunen. „Arme Kommunen und sozialschwache Bevölkerungsstrukturen be-deuten die höchsten Elternbeiträge.“ Dies erhöht die Gefahr, dass Eltern ihre Kin-der aus finanziellen Gründen aus dem Kindergarten abmelden.

 die Träger. Sie werden auch in Zukunft einen großen Teil der Planungsunsicherheit behalten, weil die zukünftige Finanzierung im Wesentlichen von der Nachfrage der Eltern abhängt. Dieses Nachfrageverhalten kann aktuell auf Grund noch fehlender Erfahrungen kaum abgeschätzt werden und wird auch in Zukunft immer Unsicherheiten bergen. Darüber hinaus sehen sie sich der Anforderung ausge-setzt, zusätzliche pädagogische Arbeit für Sprachförderung, Schutz vor Kindeswohlgefährdung oder einen verstärkten Bildungsauftrag zu leisten, während gleichzeitig die Personalausstattung in den Einrichtungen reduziert wird;

 die Erzieherinnen, weil sie stärker in Teilzeitarbeitsplätze oder befristete Arbeits-plätze gedrängt werden. Besonders benachteiligt sind die älteren Beschäftigten, weil sie auf Grund der höheren Personalkosten eine größere „Belastung“ für den Träger darstellen als jüngere ErzieherInnen;

 die Kommunen, weil sie den wachsenden Erwartungen der Eltern ausgesetzt sind, ohne eine angemessene Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben zu bekommen.

Das Kinderbildungsgesetz wird somit den aktuellen Herausforderungen an die frühkindliche Bildung nicht gerecht. Es ist und bleibt gerade vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der PISA-Studie eine bildungspolitische Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund, fordert der Kreistag des Kreises Wesel die Landesregierung in NRW auf:

1. Unverzüglich den Elternbeitragsdefizitausgleich wieder einzuführen.
2. Das Land NRW übernimmt die finanziellen Mehrbelastungen, die sich aus Ki-Biz ergeben.
3. Darüber hinaus wird das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die finan-ziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mindestens ein Kindergar-tenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen