Die Regelungen der GO, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen betreffen, sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, und zwar überwiegend in der Weise, den Gemeinden die wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern.
Wir lehnen diese Abkehr vom bisherigen Weg ab, da insbesondere im Hinblick auf die schlechte Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Libe-ralisierung der Märkte, auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, eine ge-sicherte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unabdingbar sind.
Daher beantragt die SPD-Fraktion folgede Resolution im Kreistag zu verabschieden:
"Der Kreistag des Kreises Wesel spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Ge-meindeordnung (GO) NRW aus, der zum zentralen Inhalt Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden hat. Kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger arbeiten, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.
Der Kreistag will, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichem Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Die Kommunen haben nur dann eine Zukunft, wenn sie sich – im Interesse der Bürger – wirtschaftlich betätigen."