Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

1. Offene Jugendarbeit
Der Kreis Wesel fördert im Bereich der Stadt Xanten vier Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, davon zwei Einrichtungen – die Jugendkulturwerkstatt in Trägerschaft der Sozialstiftung Xanten und das evangelische Jugendheim – mit insgesamt 2,65 Fachkraftstellen und zwei ehrenamtlich betriebene Einrichtungen – die katholischen Jugendheime in Xanten und in Marienbaum. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Bedarfsplanung für die offene Kinder- und Jugendarbeit und der Förderrichtlinien des Kreises Wesel. Die Bedarfsplanung stellt eine Rahmenplanung dar, d. h. den Trägern wird lediglich vorgegeben, die inhaltliche Ausrichtung ihrer Arbeit in Abstimmung mit dem Jugendamt und den anderen Trägern auf die – wechselnden – Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen vor Ort auszurichten. Das Jugendamt ergänzt die Angebote der Einrichtungen durch eigene Maßnahmen und Angebote, soweit dies personell und finanziell möglich ist.

Das Thema, eine Stelle für einen Streetworker in Xanten zu schaffen, der sich mit den eher problematischen Jugendlichen befassen soll, wurde in dem Gespräch, das der Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses im September 2005 mit Vertreter/innen der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Stadt geführt hat, angesprochen, jedoch nicht für das geeignete Mittel gehalten, Probleme der Integration verschiedener Gruppen zu bewältigen. Es wurde darauf verwiesen, dass die betreffenden Jugendlichen bereits Besucher der vorhandenen Einrichtungen sind, die auch mit diesen Jugendlichen arbeiten.

Die Leistungen des Kreises Wesel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit stellen im Einvernehmen mit den jugendamtsangehörigen Kommunen eine Grundversorgung sicher, für die lediglich rd. 5 % der Bruttosachausgaben des Kreisjugendamtes aufgewendet werden. Darüber hinaus bleibt es den Kommunen unbenommen, weitere Einrichtungen, Maßnahmen und Angebote im Stadt- und Gemeindegebiet auf freiwilliger Basis und in eigener Entscheidung anzubieten oder – mit oder ohne direkte finanzielle Beteiligung – zu fördern. So betreibt die Stadt Hamminkeln gemeinsam mit der evangelischen Kirchengemeinde eine eigene Einrichtung der offenen Jugendarbeit; die Stadt Neukirchen-Vluyn hat für zwei Jahre einen städtischen Streetworker beschäftigt; mehrere jugendamtsangehörige Gemeinden gewähren den Trägern der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit ergänzende finanzielle Zuschüsse. Diese Maßnahmen wurden oder werden in Abstimmung und mit fachlicher Unterstützung durch das Kreisjugendamt durchgeführt.

2. Hilfen zur Erziehung
Die sozialen Dienste des Kreisjugendamtes arbeiten in den Regionalteams
– Alpen, Sonsbeck, Xanten
– Neukírchen-Vluyn
– Hünxe, Schermbeck
– Hamminkeln

Die Fallzahlen ebenso wie die Finanzdaten werden aus diesem Grund für die Regionalteams erhoben und liegen nicht gesondert für die Stadt Xanten vor. Die Fallzahlen für die Region Alpen/Sonsbeck/Xanten stellen sich für das Jahr 2004 wie folgt dar:

Die Fallzahlen sind aufsummiert und absolut, der Anteil an den Gesamtfallzahlen im Jugendamtsbereich in % dargestellt.

Einwohner im Alter von 0 – unter 21 Jahre:
insgesamt 10.193 davon 34,4 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xaten.

Trennungs- und Scheidungsberatung:
Insgesamt 77 davon 29,3 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.
Beratungen in Fragen der Erziehung durch den allgemeinen sozialen Dienst:
Insgesamt 266, davon 50,5 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.
Beratungen durch die Erziehungsberatungsstellen:
Insgesamt 316, davon 39,0 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.
Ambulante Hilfen zur Erziehung:
Ingesamt 75, davon 37,2 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.
Familienpflegeverhältnisse:
Insgesamt 53, davon 35,6 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.
Stationäre Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige:
Insgesamt 34, davon 42,5 % in der Region Alpen/Sonsbeck/Xanten.

Abgesehen von der Anzahl der Trennungs- und Scheidungsberatungen liegen alle Fallzahlen für den Regionalraum Alpen/Sonsbeck/Xanten im Verhältnis zur Anzahl der Jugendeinwohner über dem Durchschnitt.

3. Finanzdaten
Die Finanzdaten werden wie die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung normalerweise nicht für die einzelnen jugendamtsangehörigen Gemeinden erhoben; beide werden jedoch auf Bitte der Stadt Xanten noch ermittelt.