Landesregierung NRW kürzt bei der Finanzierung der Tagesstätten

„Die Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zugeleitet, nach dem vorgesehen ist, den Anteil des Landes an den Betriebskosten der Tagesstätten auf 30,5 % zu begrenzen und künftig die Höhe der Elternbeiträge durch Entscheidungen der örtlichen Träger der Jugendhilfe festsetzen zu lassen. Des Weiteren ist vorgesehen, die Erstattung von Sachkosten im Jahr 2006 abzusenken.

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet die Verwaltung für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. In welcher Höhe ist mit einem Ausfall von Landeszuschüssen zu den Betriebskosten der Tagesstätten aufgrund der beabsichtigten Neuregelung zu rechnen?

2. In welchem Umfang müssen rechnerisch die Elternbeiträge erhöht werden, um die wegfallenden Landeszuschüsse für den Haushalt auszugleichen?

3. Welche Überlegungen hat die Verwaltung zur künftigen Gestaltung der Elternbeiträge? Laut Presseberichten hat die Stadt Neuss überraschend angekündigt, künftig auf die Erhebung von Elternbeiträgen völlig verzichten zu wollen. Hält die Verwaltung das für das Kreisjugendamt für möglich?

4. Wie hoch ist die Mindereinnahme der Tagesstättenträger im Bereich des Jugendamtes aufgrund der Absenkung der Sachkostenförderung?

Die SPD-Kreistagsfraktion wird Sie über weitere Entwicklungen informieren.