Finanzierung der Biologischen Station des Kreises Wesel

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Arbeit der Biologischen Station Kreis Wesel im Jahre 2006 über die gemeinsame Förderung von Land NRW, RVR und Kreis auf der Grundlage der Förderrichtlinie Biologische Station hinaus mit einem Betrag in Höhe von 10.000 € aus Haushaltsmitteln des Kreises gefördert wird.
Diese Förderung soll grundsätzlich zielgerichtet für die Umsetzung von Projekten vorgesehen werden, die der Qualitätssicherung von hochwertigen Schutzgütern,
z. B. durch Maßnahmen der Besucherlenkung und -information in FFH-Schutzge-bieten, dienen und damit auch den Bürge-rinnen und Bürgern des Kreises Wesel zu Gute kommen.

Begründung:
Der Kreistag hat mit großer Mehrheit schon in der vergangenen Legislaturperiode eine flächen-deckende Landschaftsplanung beschlossen, die in dieser Legislaturpe-riode ebenfalls auf Beschluss einer großen Mehrheit an die aktuellen Standards an-gepasst werden soll. Der Kreis Wesel verfügt damit derzeit über eine räumliche Ku-lisse an FFH-, Vogelschutz- und Natur-schutzgebieten von ca. 180 km2, was über 17 % der Gesamtfläche des Kreises Wesel entspricht. Es gibt jetzt nicht mehr 8 NSG, wie bei Bildung des Kreises Wesel im Jahre 1975, sondern 72 NSG, wovon 26 zu-sätzlich den europäischen FFH-Status besitzen und somit u. a. einem Verschlechte-rungsverbot unterliegen.

Diese inzwischen rechtskräftig gewordenen Pläne sollen nun auch umgesetzt und realisiert werden. Sie sind nicht für die Schublade gemacht, sondern für die Land-schaft, für Tiere und Pflanzen und insbesondere auch für die Menschen im Kreis Wesel, die in dieser Landschaft leben und sie nutzen, gestalten, erleben und sich darin wohl fühlen wollen.

Bei dieser Aufgabe, für die der Kreis Wesel zuständig und verantwortlich ist, soll die Biologische Station im Kreis Wesel eine wesentliche Aufgabe übernehmen.

Die Biologische Station Kreis Wesel kann mit ihren unterschiedlich ausgerichteten Naturschutzfachleuten, welche einen umfassenden Überblick über die vielfältig strukturierte Kulturlandschaft an Rhein, Lippe und Issel haben, einen bedeutenden Beitrag bei der Realisierung unserer Landschaftspläne leisten. Die räumliche Lage des Kreises Wesel in der Ballungsrandzone macht es insbesondere erforderlich, die hochwertigen natürlichen Schutzgüter über qualifizierte Besucherinformations- und
-lenkungsmaßnahmen vor zerstörendem Freizeitdruck zu schützen. Nur so wird es möglich sein, die Qualität dieser einzigartigen Kulturlandschaft auf Dauer als ein be-sonderes Highlight unseres Kreises zu erhalten. Was im Einzelnen möglich ist, kann z. B. an der Dingdener Heide oder auch der Bislicher Insel verdeutlicht werden, wo sichtbar wird, dass Naturschutz ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftsförderung sein kann.

Ohne eine Anpassung der Haushaltsmittel kann der Zuschauss aus der Haushalts-stelle 1.360.8811 gewährt werden.