„Die von Landwirtschaftsminister Uhlenberg vor zwei Wochen angekündigte Verordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde heute veröffentlicht und tritt sofort in Kraft.
In ganz Nordrhein- Westfalen gilt, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten oder Gänse nicht mehr im Freien gefüttert werden dürfen.
Für bestimmte Gebiete des unteren Niederrheins, die als Wildvogelrastgebiete eine besondere Bedeutung hinsichtlich einer befürchteten Viruseinschleppung durch Zugvögel haben könnten, gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen. Im Kreis Wesel sind Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten betroffen.
In diesen Gebieten muss zunächst bis zum 30. November das gewerbsmäßig gehaltene Geflügel der genannten Tierarten in geschlossenen Ställen gehalten werden. Ausnahmsweise kann davon abgewichen werden, wenn eine Aufstallung nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die Außenhaltungen nach oben hin dicht abzudecken und zur Seite hin vogelsicher abzuschirmen. Zusätzlich sind in solchen Haltungen monatliche tierärztliche Gesundheitskontrollen durchzuführen, die auch eine Untersuchung auf Influenzaviren umfasst.
Als gewerbsmäßig ist auf jeden Fall einzustufen, wer mehr als 100 Stück Wirtschaftsgeflügel der genannten Arten hält. Tierhalter, die von der Ausnahme Gebrauch machen, müssen dies dem Kreis unverzüglich mitteilen.
Aber auch kleineren, insbesondere Zuchtbetrieben oder Betrieben, die regelmäßig Eier oder Geflügelfleisch vermarkten, empfiehlt der Kreis, ihre Tiere in der fraglichen Zeit zumindest abgeschirmt vor Wildvögeln zu halten.
In den übrigen Gebieten des Kreises gilt neben dem Freifütterungsverbot die Verordnung des Bundesministeriums vom 1.9. 2005. Auch diese Verordnung sieht eine vergleichbare Aufstallungs- bzw. Untersuchungspflicht für Tierhaltungen mit als 100 Tieren und für alle Zuchtbetriebe unabhängig von der Größe vor, allerdings in der Zeit vom 15.10. bis 15.12. 2005. Außerdem regelt sie die stichprobenweise Untersuchung von Wildvögeln, mit denen nach dem Eintreffen der ersten Zugvögel begonnen werden soll.
Die Verordnung des Landes ist nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf als reine Vorsorgemaßnahme zu sehen. Es gibt derzeit in Europa keinen einzigen Fall von Vogelgrippe. Es geht allein darum, ein mögliches Eintragsrisiko von Erregern über infizierte Wildvögel zu verhindern, die im Rahmen des Vogelzuges aus Asien hier überwintern.
Sobald die näheren Informationen seitens des Landes über den Umfang der notwendigen Proben vorliegen und auch die Kostenseite abgeklärt ist, wird der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen die Geflügelhalter darüber informieren.
Tierbestandsmeldungen sind unter den Tel. 0281 / 207 2909 oder 207 2923 oder der Fax- Nr. 207 4905 möglich.“
Des Weiteren wurde aus dem Bereich Gesundheitswesen erläutert, dass der Kreis Wesel im Rahmen des „nationalen Influenza-Pandemieplan“ vorbereitet ist. Das heißt, im Falle X sind die Zuständigkeiten und mögliche Maßnahmen festgelegt.
Die Krankenhäuser sind in diese Maßnahmen mit eingebunden.
Es wird empfohlen, sich gegen die saisonale Form der Grippe impfen zu lassen. Das stellt zwar keinen Schutz gegen eine etwaige Pandemie dar, sondern soll lediglich die Möglichkeiten verringern, dass etwaige Vogelgrippe-Erreger auf menschliche Grippe-Erreger stoßen.
Insgesamt ist festzustellen:
Es handelt sich um reine Vorsorgemaßnahmen. Solange es auf der Welt die Vogelgrippe gibt, besteht auch die Möglichkeit, dass diese in Europa eingeschleppt wird. Dies ist bislang nicht der Fall. Zahlreiche Vorsorgemaßnahmen wurden ergriffen, um eine Verbreitung des Vogelgrippe zu verhindern.
Sollte die Vogelgrippe dennoch auftreten, sind die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter der Behörden gut vorbereitet und organisiert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.