Die Höhe der Förderung ist von der Personenzahl abhängig. Bei bis zu 4 Personen (Erstwohnsitz) wird eine Pauschale von 1.500,- € gewährt; für jede weitere Person 375,- €. Es können auch Gemeinschaftsanlagen gefördert werden.
Anträge sind bei den jeweiligen Kommunen oder beim Kreis erhältlich (auch unter www.kreis-wesel.de)!
Dies teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage der SPD-Fraktion mit.
Ein Teil der bereits genehmigten Kleinkläranlagen müssen aufgrund einer Änderung der Abwasserverordnung im August 2002 auf vollbiologische Kleinkläranlagen umgestellt werden. Das bedeutet, dass betroffene Anlagen entweder mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe nachgerüstet oder sogar komplett ersetzt werden müssen. Hiervon sind ca. 2.800 Anlagen im Kreisgebiet betroffen.
Für die Untere Wasserbehörde des Kreises haben die ca. 5000 Abwasserbehandlungsanlagen Vorrang, die noch keine wasserrechtliche Genehmigung haben.
Ab 2006 sollen die Fälle aufgearbeitet werden, bei der die genehmigten Anlagen aufgrund der geänderten Wasserverordnung (2002) auf eine vollbiologische Kleinkläranlage umgestellt werden müssen.
Damit die Bürger nicht innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zu weiteren Investitionen gezwungen werden, soll die Nachrüstung entsprechend ihrem Alter, Zustand und Funktion später eingefordert werden.
"Diese bürgerfreundliche Umsetzung findet unsere volle Unterstützung", so Hellmut Fischer,
Fraktionsvorsitzender.