Wie geheim darf der Verkauf von NIAG-Anteilen sein?

"Der Verkauf von Anteilen eines kreisgehörigen Unternehmens ist kein Alltagsgeschäft, sondern ein Vorgang mit weitreichenden Auswirkungen.

Aus unserer Sicht auch ein Vorgang, der auf Grund seiner Bedeutung für die Öffentlichkeit nicht ohne ausführliche Erörterung bleiben darf.

Nachdem nun in den vergangenen Monaten vieles öffentlich berichtet wurde und sich die Parteien schon mit konkreten Aussagen positioniert hatten, war es der SPD durch meine Person noch einmal wichtig, unsere Kritikpunkte – und damit natürlich Kritik am politischen Gegenüber – aufzuzeigen. Dies ist bei dieser Tragweite natürlich auch von Emotionen besetzt.

Wenn dabei der Eindruck entstanden ist, gezielt aus nichtöffentlicher Vorlage berichtet zu haben, bedauer ich dies. Dies war nicht der Fall, sondern die politische Wertung von vorher gemachten Äußerung der Presse und in der Presse. Diese habe ich gebündelt und wertend „verarbeitet“.

Die Pressemitteilung vom 07.07.2004 bezieht sich an keiner Stelle auf die Vorlage für die Sitzungen des Kreisausschusses bzw. Kreistages, sondern ist eine Zusammenfassung der bis dahin veröffentlichten Darstellungen.

Es gibt mindestens 28 Pressenotizen bzw. Wahlaussagen der CDU dazu.

Auch der Hinweis auf das eigenständige Verfahren ändert nichts an der Tatsache, dass alle Fakten im Vorfeld bekannt waren."

Dennoch beschloss die Kreistagsmehrheit von CDU und FDP am 15.07.2004, Günter Crefeld als Ordnungsmittel eine Rüge zu erteilen und für den Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von 200,00 € anzudrohen.

Günter Crefeld wird diesen Beschluss nun juristisch mit dem Ziel überprüfen lassen, dass die Rüge und die Androhung von Ordnungsgeld durch Feststellungsklage zurück zu nehmen ist.