Kreis Wesel nutzt die Option zu Gunsten der Betroffenen

Begründung:
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss am 30.6.2004 sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II, also die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe festgelegt. Darüber hinaus ist das sogenannte Optionsmodell, das zwischenzeitlich unattraktiv zu sein schien, mit einer sehr interessanten Ausgestaltung als echte kommunale Aufgabenwahrnehmung wieder aufgelebt.

Für den Kreis Wesel, der einerseits unter besonderen strukturellen und arbeitsmarktlichen Problemen leidet, andererseits aber im Rahmen der Beschäftigungsoffensive in beispielhafter Kooperation mit seinen Städten und Gemeinden und einer Vielzahl von weiteren Partnern, z.B. bei Bildungs- und Beschäftigungsträgern, bemerkenswerte Erfolge in der Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen nachgewiesen hat, ist die Möglichkeit sehr interessant, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II in die eigenen Hände zu nehmen.

Die SPD-Kreistagsfraktion schlägt daher vor, dass der Kreis von der im Gesetzgebungsverfahren auf Wunsch der CDU/CSU eingeführten Optionsmöglichkeit Gebrauch macht und beantragt, zu den 69 möglichen Optionsteilnehmern zu gehören.

Wir gehen dabei davon aus, dass diese neue Struktur nicht zwingend zum 1.1.2005 bereits bestehen muss, sondern dass zunächst im Sinne der von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage Nr. 127/04 dargestellten Übergangslösung die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben sichergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

(Günter Crefeld)
Fraktionsvorsitzender