Sehr geehrte Frau Amend – Glantschnig,
Ihre mit der Post zugestellten Vorstellungen zum weiteren Verfahrensablauf bezüglich des Bieterverfahrens zum Verkauf der NIAG–Anteile können von der SPD–Fraktion des Kreises Wesel so nicht mit getragen werden.
Wir sind der Rechtsauffassung, dass es nicht laufendes Geschäft der Verwaltung sein kann, das weitere Verfahren nach der Entscheidung der Vergabekammer allein von der Verwaltung in seinem Ablauf bestimmen zu lassen.
Das Verfahren ist nach unserer Auffassung von so großer politischer wie öffentlicher Bedeutung, dass es nur vom Souverän Kreistag entschieden werden kann.
Um das Verfahren – wie von der Vergabekammer gefordert – auf den Stand Anfang Februar 2004 zurück zu setzen, ist es allerdings erforderlich, alle von diesem Zeitpunkt an getroffenen Entscheidungen und Beschlussfassungen zurück zu nehmen.
Das bedeutet, dass der Kreistag auch formal seinen mehrheitlich gefassten Beschluss zum Verkauf der NIAG – Anteile zurück zu nehmen hat.
Das bedeutet, dass Sie Ihren LOI zurück zu nehmen haben.
Das bedeutet auch, dass der Kreistag darüber zu bestimmen hat, ob und wie mit dem bisherigen Gutachter Pröpper weiter gearbeitet werden kann und soll.
Zu allererst muss aber der Kreistag darüber entscheiden, wie mit dem Spruch der Vergabekammer umzugehen ist; ob gegen die Entscheidung Einspruch beim OLG eingelegt werden soll oder nicht liegt in der Entscheidungshoheit des Kreistages!
Sie, Frau Landrätin, haben auch darauf zu achten, dass dem Kreis Wesel kein noch größerer Schaden entsteht, wie er schon jetzt sowohl in finanzieller wie auch in reputationeller Hinsicht entstanden ist.
Das von Ihnen beabsichtigte Verfahren provoziert nach unserer Meinung nahezu zwangsläufig weitere Beschwerden der Bieter!
Die SPD–Fraktion des Kreises Wesel beantragt daher, dass für die nächste Kreistagssitzung ein öffentlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen wird, der die oben geschilderten Punkte behandelt und zu folgenden Beschlussfassungen kommt:
Der Kreistag beschließt, keinen Einspruch gegen die Entscheidung der Vergabekammer einzulegen.
Der Kreistag beschließt, dass das Verfahren unter angemessener Fristeinräumung für alle Beteiligten auf dem Stand des von der Vergabekammer fest gelegten Zeitpunktes wieder aufzunehmen ist.
Der Kreistag beschließt, seinen Beschluss vom 25.03.2004 NIAG – Anteile an Rhenus – Keolis zu verkaufen aufzuheben.
Der Kreistag beschließt, das Verfahren nicht mehr unter Begleitung des Gutachters Pröpper, sondern eines anderen Gutachters – z.B. WIBERA – durch zu führen.
Die SPD–Fraktion geht davon aus, dass unsere geschilderten Einlassungen Berücksichtigung finden!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Crefeld
Fraktionsvorsitzende