Die Landrätin hat den Kreistagsmitgliedern heute angekündigt, dass sie sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens „zu gegebener Zeit informieren“ wolle.
Die SPD-Kreistagsfraktion fordert, dass die Gremien des Kreises über das weitere Vorgehen entscheiden.
Des Weiteren hat die SPD-Fraktion heute zu den finanziellen Auswirkungen der Entscheidung auf den Kreis Wesel folgenden Fragenkatalog an die Landrätin gerichtet:
1. Nach dem Beschluss der Vergabekammer haben der Kreis und Rhenus Keolis die Kosten des Verfahrens vor der Kammer zu tragen.
Wie hoch ist die Kostenbelastung des Kreises angesichts des von der Kammer zug-rundegelegten Gegenstandswertes von 25 Mio. €?
2. In welcher Höhe entstünden weitere Verfahrenskosten, falls die Entscheidung der Vergabekammer angefochten wird?
Nach einer uns vorliegenden Einschätzung würde das zusätzliche Kostenrisiko für den Kreis mehr als 100.000,00 € betragen.
3. Beinhalten die Vereinbarungen, die die Landrätin mit dem Gutachter getroffen hat, eine Haftung für die Schäden, die dem Kreis durch die o. g. Verfahrenskosten entste-hen sowie dadurch, dass das Vergabeverfahren – wenn es nicht abgebrochen wird – zumindest teilweise mit entsprechendem Aufwand wiederholt werden muss?
4. Haftet das eingeschaltete Rechtsanwaltsbüro für die Schäden, die dem Kreis durch die unrichtige Vorgehensweise entstanden sind und noch entstehen werden?
5. Kann der Kreis die Honorare des Gutachters und/oder des Rechtsanwaltsbüros wegen mangelhafter Leistung vermindern?