Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis – ob Sie es nun bedauern oder gut heißen – das ein Rechtsinstrument eine Entscheidung getroffen hat. Gerade Sie – als Jurist – müssten die Unabhängigkeit der Rechtsprechung kennen. Die Unterstellung der Weisungsgebundenheit – basierend auf wählerbedingten Mehrheiten – und so wie Sie es offensichtlich verstehen „Hörigkeit“ der Vergabekammer ist ein ungeheuerlicher Vorwurf! Sie unterstellen, dass die Vergabekammer Recht und Gesetz nicht einhält! Sie sind sich offensichtlich nicht im Klaren über solche Äußerungen, sonst würden Sie – Ihren Verstand nutzend – so etwas nicht behaupten!
Einzig in der Bewertung der „Weiterbeschäftigung“ des Gutachters kann ich Ihnen folgen. So habe ich schon in der Kreistagssitzung im März gefordert, den Gutachter zu wechseln und das Verfahren mit dem Stand Anfang Februar weiter zu führen – wenn denn überhaupt!
Abenteuerlich ist dann aber wieder Ihre Äußerung zum Einsatz der Kreisjuristen. Haben Sie schon total verdrängt, dass Sie unsere Justitiare „abschaffen“, privatisieren wollten und Rechtsfragen und damit zusammenhängende Verfahren von „freien“ Anwälten durchgeführt wissen wollten? Wenn es nicht so ernst wäre, wäre ich geneigt laut zu lachen und müsste an der Ernsthaftigkeit Ihrer Politik zweifeln!
Sie werden auf Grund Ihrer öffentlichen Äußerung verstehen, dass ich diesen Brief als „Offenen Brief“ an die Presse weitergebe.