SPD fordert Sanierungsplanung für „Büdericher Ziegelei“ in 2004

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Kreisverwaltung beauftragt, mögliche Alternativen zur Finanzierung der Sanierung vorzubereiten. Die Verwaltung meldete daraufhin die Büdericher Ziegelei bei einer Dringlichkeitsliste des Landes NRW an. Die Entscheidung über eine 80 %ige Förderung wird für März 2004 erwartet.

Im Haushaltsplan 2004 des Kreises Wesel wurden im Hinblick auf die erhoffte 80 % Förderung der Sanierungsmaßnahme 20 % der Planungskosten eingeplant.
Dies geht der SPD-Kreistagsfraktion nicht weit genug und beantragt die gesamten Planungskosten für die Sanierung des Geländes in voller Höhe einzuplanen. Dieser Antrag ist in der Fachausschusssitzung von allen Fraktionen mitgetragen und so beschlossen worden.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Planungen zur Sanierung des Geländes in 2004 durchgeführt werden.

Der Konkurs der Firma und die Geschehnisse auf dem Firmengelände der Ziegelei in Büderich sind ein „trauriges Kapitel“. Das unverantwortliche Handeln des Eigentümers – inwieweit gesetzeswidrig haben andere zu beurteilen -, wie die Hinterlassen-schaften verseuchter Erdreiche usw. sind aus unserer Sicht skandalös. Ein Unternehmer hat sein Unternehmen in die „Pleite“ geführt und kann sich der Verantwor-tung entziehen, den angerichteten Schaden zu beheben. Der Lärmschutzwall, besser bekannt als „Arsenwall“, ist bereits auf Kosten der Allgemeinheit abgetragen worden.

Nun obliegt es der Politik zu entscheiden, ob etwas mit diesem Gelände geschehen soll. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund äußerst knapper Gelder zu treffen.

Der verantwortliche Unternehmer überlässt sein altlastenverseuchtes Gelände samt Bauten und Anlagen sich selbst und macht seit mehreren Jahren nichts. Dort gelagerte Fässe mit unbekannten Inhalten verrosten. Was wann ins Erdreich gelangt, kann nicht abgeschätzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften, die die öffentliche Hand verpflichtet, Gefahren von der Bevölkerung abzuwehren, sind von der grundsätzlichen Entscheidung unberührt.

Das Firmengelände liegt im Trinkwasserreservegebiet. Die gesamten Sanierungs-kosten (Altlastensanierung und Abriss der Gebäude) werden auf ca. 1,5 Mio. € ge-schätzt.

Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion muss dort unverzüglich gehandelt werden! Arbeitskreistreffen und öffentlichkeitswirksame Termine ersetzen kein Handeln. Die öffentliche Hand kann nach derzeitigem Ermessen die Sanierung durch den zuständigen Eigentümer nicht durchsetzen. Ob aufgewendete Steuermittel je durch den Eigentümer erstattet werden, ist mehr als fraglich.

Deshalb fordert die SPD-Kreistagsfraktion, dass gemeinsame Anstrengungen vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Kreis und der Stadt Wesel unternommen werden müssen, um diese Fläche zu sanieren. Nur gemeinsam können die erheblichen Mittel für die notwendige Sanierung aufgebracht werden.