Gewinnrücklagen der Wohnungsbaugesellschaften

Der Kreis Wesel ist an verschiedenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wie z. B. Grafschaft Moers oder Wohnbau Dinslaken beteiligt. Die Wohnungsbaugesellschaften sind verpflichtet z. B. für Instandstandhaltungen Rücklagen zu bilden. Dar-über hinaus sind aber im Einvernehmen mit allen Gesellschaftern auch freiwillige Rücklagen gebildet worden. Gewinnrücklage bedeutet, dass die Gesellschafter wie der Kreis Wesel und die Kommune auf einen Teil der Gewinnausschüttung zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft verzichten. Damit können über die Wohnungsbaugesellschaften wichtige Projekte finanziert werden. Als die Einnahmen der Kommunen ausreichten, um ihre Aufgaben zu erfüllen, war diese Vorgehensweise richtig und sinnvoll.

Dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die freiwilligen Rücklagen zurückführen und damit die Gewinnausschüttungen erhöhen, ist auch vor einem anderen Hintergrund wichtig.

Die CDU-Kreistagsfraktion mit ihren Mehrheitsbeschaffern von der F.D.P. betreiben eine Politik der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen bzw. Beteiligungen des Kreises. Dabei haben sie nicht nur die Beteiligungen an den Wohnungsbaugesellschaften im Visier, sondern auch die NIAG, die Kreis Weseler Wasserwerke oder die RWE-Beteiligungen. Man könnte polemisieren und sagen: „Das kreiseigene Tafelsil-ber muss raus. Wer bietet mehr?“

Wir sagen: „Die Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist, haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um noch wirtschaftlicher zu werden. Und das ist auch gelungen. Dieser Prozess wurde von der SPD gestaltet und mitgetragen. Die Entscheidungen sind nicht immer leicht gefallen, da ein „wirtschaftlicher werden“ immer auch mit Einschnitten für die dort arbeitenden Menschen einhergeht. Dies ist ein fortwährender Prozess.“

Manche Beteiligung erbringt eine langfristige, solide Rendite. Beteiligungen der öffentlichen Hand sind meist gut begründet, weil nicht alle Ziele von „öffentlichem Interesse“ mit Gewinn zu erreichen sind. Dazu gehören das Angebot eines flächendeckenden Nahverkehrsangebots oder bezahlbarer Wohnraum. Mit diesem Vermögen muss sorgsam umgegangen werden und darf nicht kurzfristigen Zielen geopfert werden.
In den Haushaltsberatungen 2004 wurde unser Antrag von CDU und F.D.P. nicht mitgetragen und abgelehnt.