SPD legt Resolution zum Abfallwirtschaftsplan vor

Der Kreistag des Kreises Wesel nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht bereit ist, im Abfallwirtschaftplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Teilplan Siedlungsabfälle, auch dem Kreis Wesel Abfallmengen anderer Gebietskörperschaften zuzuweisen.

Umso dringlicher werden Regionalrat und Bezirksregierung aufgefordert, zumindest auf eine Verbindlicherklärung des Abfallwirtschaftsplans zu verzichten.

Begründung:
Aufgrund der vom Kreis Wesel vorgetragenen Anregungen und Bedenken hat die Bezirksregierung den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf – Teilplan Siedlungsabfälle – in einigen Punkten überarbeitet und ist hierbei den Belangen des Kreises Wesel entgegengekommen. Dies wird ausdrücklich anerkannt.

In einem zentralen Punkt trägt der derzeitige Entwurf aber den Interessen des Kreises nicht Rechnung und benachteiligt ihn gegenüber den anderen entsorgungspflichtigen Körperschaften im Regierungsbezirk: Während den übrigen Abfallbeseitigungsanlagen Abfallmengen aus anderen Körperschaften zugewiesen werden sollen, ist dies beim Kreis Wesel nicht der Fall, so dass eine freie Kapazität in der MVA des Abfallentsorgungszentrums Asdonkshof bis zu 100.000 t jährlich entstünde.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und aus dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs heraus ist dies nicht akzeptabel.

Der Kreis Wesel bedauert daher, dass die Bezirksregierung nicht bereit ist, auch für seine Abfallbeseitigungsanlage Abfälle aus anderen Gebietskörperschaften zuzuweisen.

Besonders verschärft wird die Benachteiligung des Kreises Wesel, wenn der Abfallwirtschaftsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung für verbindlich erklärt wird. Hierdurch würde die für den Kreis Wesel nachteilige Situation auf Jahre festgeschrieben. Der Kreis Wesel fordert daher den Regionalrat auf, sich zumindest gegen eine Verbindlicherklärung des Abfallwirtschaftsplans auszusprechen. Entsprechend wird die Bezirksregierung aufgefordert, auf eine solche Verbindlicherklärung zu verzichten.