
Häusliche Gewalt umfasst die Formen der physischen, sexuellen, psychische, sozialen und emotionalen Gewalt. Durch Änderungen im Gewaltschutzgesetz und Änderungen im Polizeigesetz NRW sind wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, damit die Polizei und Gerichte tätig werden können.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern von öffentlichem Interesse und soll von den Gerichten geahndet werden!
Auch das kann mithelfen, dass Bewusstsein zu schärfen. Häusliche Gewalt ist Unrecht, kein „Kavaliersdelikt“, keine Privatsache!
Da Häusliche Gewalt verschiedene politische Bereiche angeht, trafen sich gestern die Arbeitskreise „Soziales“ und „Gesundheit“ der SPD-Kreistagsfraktion. „Wo können wir anpacken, um Häuslicher Gewalt im Kreis Wesel entgegenzutreten?“, war die zentrale Frage dieser Sitzung. „Wie werden notwendige Maßnahmen angestoßen, die nicht auf kommunaler Ebene zu lösen sind?“
Zu dem Bereich Gesundheit zählt, dass die Opfer Häuslicher Gewalt nicht nur medizinische Hilfe sondern oft auch psychische Begleitung benötigen.
Täterarbeit ist auch Opferschutz! Um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen, ist es wichtig die Ursachen zu kennen.
Wie arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte im Kreis Wesel im Falle Häuslicher Gewalt zusammen? Schöpft die Justiz die gesetzlichen Möglichkeiten aus?
"Häusliche Gewalt darf nicht hingenommen werden – man muss ihr entgegentreten!“, so die beiden Vorsitzenden der Arbeitskreise Peter Kiehlmann und Barbara Koppel.
„Die SPD-Kreistagsfraktion wird diese Bereiche für den Kreis Wesel aufarbeiten und notwendige Maßnahmen einfordern."