
„Steuergerechtigkeit ist nicht die Sache der Union. Ich bin doch ziemlich enttäuscht, was letztlich für die Kommunen dabei raus kommt; mit dem SPD-Vorschlag wäre da mehr drin gewesen.“,
so das Fazit des SPD-Bundestagsabgeordneten, Wolfgang Grotthaus zur Einigung des Vermittlungsausschusses zum Steuervergünstigungsabbaugesetz.
Grotthaus erklärt weiterhin: Angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ist die Einigung des Vermittlungsausschusses für die SPD-Bundestagsfraktion vertretbar. Mehr war angesichts der öffentlichen Vorfestlegungen der Opposition und Teilen von CDU/CSU-geführten Bundesländern nicht drin. Öffentlich das Gesicht nicht zu verlieren und als unglaubwürdig dazustehen war für die andere Seite offenbar wichtiger, als die Zustimmung zu fachlich notwendigen Maßnahmen.
So braucht die CDU/CSU eine Schamfrist, um weiteren Regelungen zum Abbau von Steuervergünstigungen zustimmen zu können. Das betrifft nicht nur die in der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsergebnis aufgeführten Maßnahmen, sondern auch die Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung. Denn die Ausnahme von dem Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter, die im Laufe eines Jahres angeschafft werden, nur zeitanteilig abgeschrieben werden dürfen, hat im EDV-Zeitalter keine Berechtigung mehr. Im Ergebnis fungiert der Fiskus hier nur noch als Sparkasse für die Unternehmen.
Die Bundesregierung wird jetzt rasch die in ihrer Protokollerklärung aufgeführten und von beiden Seiten grundsätzlich unterstützten weiteren Maßnahmen in das parlamentarische Verfahren einbringen. Die Union wird hieran – das ist vereinbart – konstruktiv mitarbeiten. Wir nehmen sie beim Wort.
Die versprochene konstruktive Mitarbeit der Union beim weiteren Abbau von Steuervergünstigungen und bei der Einschränkung weiterer ungerechtfertigter Steuergestaltungen ändert aber nichts daran, dass die Union die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass die Kommunen weiterhin auf dringend notwendige Steuermehreinnahmen warten müssen.
Im Vergleich zum Bundestagsbeschluss werden die Kommunen nämlich auf Grund des Vermittlungsergebnisses im Jahr 2003 rund 283 Millionen Euro, im Jahr 2004 rund 1,3 Milliarden Euro, im Jahr 2005 rund 2,15 Milliarden Euro und im Jahr 2006 rund 2,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen verzeichnen müssen.