Geringfügige Beschäftigung bis 400€ von Abgaben befreit

Siegmund Ehrmann, MdB
Siegmund Ehrmann, MdB

Neue Regelung ab 1. März für die Besteuerung der sogenannten ‚Minijobs’

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden ab dem 1. März 2003 steuer- und sozialversicherungsrechtlich neu behandelt. „Damit setzt die Bundesregierung die im Harz-Papier vorgesehenen Schritte für mehr Beschäftigung in einem weiteren Punkt um“, so Siggi Ehrmann : „Wir müssen die geringfügige Beschäftigung, die sogenannten Minijobs, entbürokratisieren, um den Menschen, die arbeiten wollen, nicht unnötige Hürden aufzubauen. Genau das geschieht jetzt“. Ehrmann hofft, dass auch über geringfügige Beschäftigung weiterhin ein Übergang in sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeit möglich bleibt: „Mit einer Gleitzonen-Regelung zwischen 400€ und 800€ ist ein Hereinwachsen in eine reguläre Beschäftigung schrittweise möglich. Die Progressionszone stellt sicher, dass der Beschäftigte schrittweise an die sozialen Sicherungssysteme herangeführt wird“, betonte der Abgeordnete.