Bestattungsgesetz ist eine Brücke zwischen Tradition und Gegenwart

Horst Vöge, MdL und UB Vorsitzender
Horst Vöge, UB Vorsitzender

Die SPD-Landtagsfraktion hat am 12. November erstmals nach der Anhörung vom 30. Oktober den Entwurf der Landesregierung für ein Bestattungsgesetz bewertet. Der stellvertretende Vorsitzende Horst Vöge fasst die Ergebnisse zusammen:

Die Anhörung hat gezeigt, dass ein breites Meinungsspektrum existiert. Es reicht von weitgehender Zustimmung bis hin zu deutlicher Kritik.

Vöge begrüßt ausdrücklich das neue Gesetz. Es ist eine Brücke zwischen Tradition und Gegenwart. Die bisher geltenden Gesetzte und Vorschriften werden zu einem Gesetz zusammengeführt. Der Entwurf der Landesregierung wird getragen von dem Respekt vor der Würde der Toten und den traditionellen Trauerritualen unserer Gesellschaft. Er öffnet darüber hinaus unter sehr strengen Auflagen die Möglichkeit zeitgemäßerer Bestattungsformen. Vöge unterstützt die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs: Neue Möglichkeiten für zeitgemäße Bestattungsformen, Regelungen, die für den Schutz der Totenruhe, der Gesundheit der Bevölkerung und der Aufklärung von Straftaten wichtig sind, eigenverantwortliche Gestaltungsräume für Friedhofsträger.

Der Gesetzentwurf sieht keine Privatfriedhöfe vor. Friedhofsträger können nach wie vor nur Kommunen und Kirchen sein. Die Friedhofsträger können unter ihrer Verantwortung bei der Erfüllung ihrer Friedhofsaufgaben auf die Dienste Dritter zurückgreifen.

Hinterbliebene dürfen nicht frei entscheiden, wo eine Urne aufbewahrt werden soll. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten im Testament festgelegt haben, dass die Urne bei einer bestimmten Person außerhalb des Friedhofs aufbewahrt werden soll. Der Gesetzentwurf formuliert unter Berücksichtigung der Totenwürde eine Ausnahmegenehmigung. Ähnliche Regelungen über den Bestattungszwang bis hin zu anonymen Aschefeldern gibt es in den meisten europäischen Ländern, unter anderem in Großbritannien, Frankreich, Niederlanden, Belgien, Spanien und Italien.

Vöge unterstützt den Verfassungsrang der individuellen Entscheidung eines Menschen. Den Trägern der Friedhöfe wird die Möglichkeit eröffnet, die Sargbestattung in ihrer Satzung eigenverantwortlich zu regeln.

Jetzt werden mit beteiligten Verbänden, vor allem mit den Kirchen, weitere Gespräche geführt. Ziel ist es, das Bestattungsgesetz im Laufe des nächsten Jahres zu verabschieden.